Urkunde, 1353 Juni 22

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Ritter Konrad von Bickenbach der Junge, Vogt zu Tauberbischofsheim (Byschoffisheim), beurkundet: Vor ihm als oberstem Amtmann und Vorsitzendem des Gerichts haben Friedrich Siber und seine Ehefrau Wila öffentlich bekannt, daß ihnen Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg ihr Haus in Tauberbischofsheim am Markt zu Erbrecht verliehen haben. Das Haus, das vorher Heinrich Granuz besessen hat, stößt auf der einen Seite an Apel Markgraf und auf der anderen Seite an Heinrich Seste. Die Beliehenen verpflichten sich, davon jedes Jahr 3 Pfund Heller Aschaffenburger Währung, die Hälfte am 11. November (vf sante Martins tag in dem winthere) und die andere Hälfte am 1. Mai (vf sante Walpurg tag), dem Präsenzmeister (presencier) des Stifts in Aschaffenburg auf ihre Kosten zu bezahlen. Als Sicherheit für die Entrichtung des Zinses haben die Eheleute dem Stift ihren gewölbten Keller unter dem Haus des Heinrich Seste eingesetzt. Wird dem Stift ein Teil dieses Pfandes aberkannt oder werden darauf vor Gericht Ansprüche erhoben, dann sollen die Beliehenen die daraus erwachsenen Schäden tragen.